Vermittlungsergebnis zur Solarförderung

Am 5. Juli 2010 kam es zu einer Einigung im Vermittlungsausschuss zur Kürzung der Solarförderung im Erneuerbare-Energien-Gesetz. Bundesumweltminister Röttgen sagte: “Das ist ein wichtiges Signal: Investoren und Unternehmer haben jetzt Klarheit für ihre Investitionsentscheidungen und Verbraucherinnen und Verbraucher haben nun endlich Gewissheit, dass die Solarförderung nicht ins Unermessliche steigt”.

Die Kürzung der Einspeisevergütung wird in zwei Schritten erfolgen. Zuvor war nur ein einziger Schritt angedacht. Die darin vorgesehene Absenkung ab dem 1. Juli 2010 bleibt, aber zunächst nur 13% für Dachflächenanlagen, 8% für Freiflächenanlagen (Konversionsflächen) und 12% für Anlagen auf sonstigen Flächen. Im Groben und Ganzen bleibt der Gesetzesentwurf unverändert und damit bleibt auch die Streichung der Vergütung für Ackerflächen. Der fehlende Absenkungsschritt von 3% folgt zum 1. Oktober 2010.

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